Widerruf und Rückforderung von Corona-Soforthilfen: Klagen teilweise erfolgreich

Das VG Karlsruhe hat den Klagen gegen die Landeskreditbank Baden-Württemberg wegen des Widerrufs und der Rückforderung von Corona-Soforthilfen teilweise stattgegeben (Az. 14 K 2955/24 und 14 K 5099/23).

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