(Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke zum 1. Januar 2025

Das BMF hat die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke neu geregelt und ändert das Schreiben vom 5. August 2004 sowie den Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010 (Az. III C 2 – S 7229/00011/002/010).

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