Der Betreiber eines durch die Flutkatastrophe an der Ahr in der Nacht von dem 14. auf den 15. Juli 2021 zerstörten Campingplatzes benötigt für dessen Wiederaufbau eine Baugenehmigung. So entschied das VG Koblenz (Az. 1 K 172/23).
Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten; Nutzung von Elektro‑ und Hybridelektrofahrzeugen
Das BMF passt das Schreiben vom 5. November 2021 aufgrund der Einführung der Strompreispauschale zum 1. Januar 2026 gemäß BMF-Schreiben vom 11. November 2025 an