Unternehmen, die einen mitbestimmten Aufsichtsrat haben, zahlen verlässlicher Dividenden als diejenigen ohne Mitbestimmung. Zugleich ist die Beschäftigung stabiler, zeigt eine neue Studie des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung.
Teleologische Reduktion des § 22 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz UmwStG bei Sperrfristverstößen innerhalb des ersten Zeitjahres
Das FG Niedersachsen hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Begünstigungsvorschriften des §§ 16, 34 EStG bei einem Sperrfristverstoß im ersten Zeitjahr dem Grunde