Das OLG Frankfurt entschied, , dass sich die beklagte D&O-Versicherung des klagenden ehemaligen Chefbuchhalters der Wirecard AG zu Recht darauf berufen hat, dass die Versicherungssumme erschöpft sei und die Beklagte deshalb keine weiteren Kosten übernehmen müsse (Az. 7 U 82/22).
Flächenbeitragspflicht für Windenergie in Hessen noch nicht erfüllt
Der für die Landesplanung für Windenergieanlagen zuständige 11. Senat des VGH Hessen hat die Beschlüsse der Regionalversammlung Südhessen, des Regionalverbands FrankfurtRheinMain und des Hessischen Wirtschaftsministeriums,