Die BStBK begrüßt ausdrücklich die Vorschläge der Expertenkommission zur Reform der Unternehmensbesteuerung und hofft auf eine zeitnahe Umsetzung.
Einkünfte aus dem Krypto-Lending von Bitcoins unterliegen dem persönlichen Steuersatz
Erträge aus der entgeltlichen Überlassung des Kryptowerts Bitcoin (sog. Krypto-Lending) unterliegen nicht der pauschalen Abgeltungsteuer, sondern sind mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dies entschied