Die BStBK begrüßt ausdrücklich die Vorschläge der Expertenkommission zur Reform der Unternehmensbesteuerung und hofft auf eine zeitnahe Umsetzung.
Betriebsrentenanpassung – wirtschaftliche Lage – Prognose
Die Entscheidung der Commerzbank AG, die Betriebsrenten zum gebündelten Anpassungsstichtag 1. Juli 2022 nicht an den Kaufkraftverlust anzupassen, entsprach billigem Ermessen gemäß § 16 Abs.