Der BGH entschied, dass die von einem Versicherer in seinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen verwendeten Klauseln über das Schiedsgutachterverfahren nach Ablehnung des Rechtsschutzes wirksam sind (Az. IV ZR 341/22).
Ordentliche Kündigung des Direktors des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin wirksam
Das ArbG Berlin hat die fristlose Kündigung des Direktors des Versorgungswerks der Berliner Zahnärztekammer (VZB) als unwirksam, die ordentliche Kündigung jedoch als wirksam angesehen (Az.