Der BGH hat entschieden, dass die von einem Versicherer in dem von ihm angebotenen Tarif einer Rentenversicherung praktizierte Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Überschüssen zulässig ist und vom Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen verwendete Klauseln zur Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (sog. Zillmerung) sowie zum Stornoabzug wirksam sind (Az. IV ZR 436/22).
FKAustG: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
Das BMF gibt den amtlich vorgeschriebenen Datensatz entsprechend § 87b Absatz 1 der Abgabenordnung und nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG)