Am 31.05.2024 hat die WPK gegenüber dem IAASB zum Entwurf des geänderten ISA 240 Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers bei dolosen Handlungen Stellung genommen.
Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni 2025 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 5 DBA-Japan
Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit diesem Schreiben festgelegt, wie das in Artikel 24 Absatz 5 des am 17. Dezember 2015