Die Abteilung Qualitätskontrollberichte II der Kommission für Qualitätskontrolle hat die Tatsache, dass ein Bestätigungsvermerk in mehreren Fällen lediglich im Prüfungsbericht wiedergegeben wurde, als wesentlichen Mangel des Qualitätssicherungssystems gewürdigt. Darüber hinaus hat sie diese Feststellungen des Prüfers für Qualitätskontrolle auch als „Einzelfeststellungen“ von erheblicher Bedeutung gewürdigt. Dazu hat die WPK einen praktischen Fall veröffentlicht.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür