Die Abteilung Qualitätskontrollberichte II der Kommission für Qualitätskontrolle hat die Tatsache, dass ein Bestätigungsvermerk in mehreren Fällen lediglich im Prüfungsbericht wiedergegeben wurde, als wesentlichen Mangel des Qualitätssicherungssystems gewürdigt. Darüber hinaus hat sie diese Feststellungen des Prüfers für Qualitätskontrolle auch als „Einzelfeststellungen“ von erheblicher Bedeutung gewürdigt. Dazu hat die WPK einen praktischen Fall veröffentlicht.
Teststellenbetreiberin muss Vergütungen für Corona-Tests zurückzahlen
Das VG Koblenz hat die Klage einer Teststellenbetreiberin gegen die Rückforderung von Vergütungen nach der Coronavirus-Testverordnung durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz abgewiesen (Az. 5 K