Haben Eheleute die gemeinsamen Kinder zu Erben eingesetzt, dem länger lebenden Ehegatten aber gleichzeitig bis zu dessen Tod den Nießbrauch an dem Nachlass eingeräumt sowie ihn zum Testamentsvollstrecker ernannt, kommt eine Entlassung des Testamentsvollstreckers nur dann in Betracht, wenn er seinen Pflichten als Testamentsvollstrecker grob pflichtwidrig nicht nachgekommen ist. Das OLG Frankfurt hat der Beschwerde der vom Nachlassgericht entlassenen Testamentsvollstreckerin stattgegeben (Az. 21 W 93/25).
Nachhaltigkeitsberichterstattung: EFRAG startet ESRS Knowledge Hub
EFRAG hat eine interaktive Online-Plattform, das sog. ESRS Knowledge Hub, gestartet, um Unternehmen, Fachleute und Stakeholder bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen.