Die Halterin einer havarierten Motoryacht muss die Kosten für den dadurch notwendig gewordenen Feuerwehreinsatz zahlen. So entschied das VG Koblenz (Az. 3 K 906/22).
Zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt und anschließender Weiterveräußerung nach Ablösung des Nießbrauchs
Das FG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob im konkreten Fall die ursprünglichen Anschaffungskosten von zunächst unentgeltlich mit Nießbrauchsvorbehalt erworbenen GmbH-Anteilen bei