Die Halterin einer havarierten Motoryacht muss die Kosten für den dadurch notwendig gewordenen Feuerwehreinsatz zahlen. So entschied das VG Koblenz (Az. 3 K 906/22).
Untersagung der Haltung von Hähnen und Bienen auf städtischem Wohngrundstück rechtmäßig
Das LG Köln hat entschieden, dass sowohl die Haltung von Hähnen als auch Bienenvölkern auf einem Wohngrundstück in Köln die klagenden Nachbarn in ihrem Eigentum