Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 01.10.2010 angepasst (Az. III C 2 – S 7100/19/10004 :007).
Zur Verantwortung eines Handwerkers für fremdverursachte Werkmängel
Es gehört zu den grundlegenden Rechtsprinzipien, dass nur derjenige, dem ein Fehler zuzurechnen ist, hierfür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Wie schnell ein Handwerker