Zahlungen eines IT-Dienstleisters für Mitwirkungshandlungen im Rahmen einer IT-Migration unterliegen nicht der Umsatzsteuer

Das FG Münster hat entschieden, dass Kompensationszahlungen, die eine Bank von ihrem IT-Dienstleister für bestimmte im Rahmen einer IT-Migration erforderlichen Mitwirkungshandlungen erhält, nicht der Umsatzsteuer unterliegen (Az. 15 K 3303/20 U).

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