Zentrale Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister ab 2025

Die Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister liegt ab 2025 zentral beim Bundesamt für Justiz. Zudem werden unbefugte Rechtsdienstleistungen künftig mit Bußgeldern sanktioniert. Darauf weist die BRAK hin.

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