Zerlegung bei Batteriegroßspeicheranlagen zur Speicherung von Wind- und Solarenergie (§ 29 GewStG)

Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zerlegung bei Batteriegroßspeicheranlagen zur Speicherung von Wind- und Solarenergie (§ 29 GewStG) veröffentlicht (Az. FM3 – G-1450-4 / 1).

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