Zivilrechtlicher Erfolg gegen „Liebesbetrüger“ („Love Scamming“)

Das LG München II hat ein Versäumnisurteil aufrechterhalten, mit dem der Beklagte zur Zahlung von 9.023,00 Euro nebst Zinsen verurteilt worden war. In dem Fall ging es um “Love Scamming” und ein damit verbundenes “Darlehen” (Az. 11 O 1734/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Vorfahrtsverstoß durch Fahrradfahrer

Einem Fahrradfahrer kann die alleinige Haftung auferlegt werden, wenn er die Vorfahrt missachtet und es dadurch zum Unfall mit einem Auto kommt. Das LG Lübeck