Zu Schadensersatzansprüchen gegen den Straßenträger nach Sturz einer Fahrradfahrerin

Das LG Köln hatte zu entscheiden, ob einer Fahrradfahrerin Schadensersatzansprüche gegen den Straßenträger zustehen, wenn sie bei einer sich über die gesamte Fahrbahnbreite erstreckenden etwa 30 cm breiten und etwa 10 cm hohen Teererhöhung stürzt (Az. 5 O 16/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Streit um Kamera auf Nachbargrundstück

In einem Nachbarschaftsstreit sah das AG München in dem Aufstellen einer Kamera auf dem Nachbargrundstück eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und bestätigte eine einstweilige Verfügung, wonach der Antragsgegnerin