Das LG Köln hatte zu entscheiden, ob einer Fahrradfahrerin Schadensersatzansprüche gegen den Straßenträger zustehen, wenn sie bei einer sich über die gesamte Fahrbahnbreite erstreckenden etwa 30 cm breiten und etwa 10 cm hohen Teererhöhung stürzt (Az. 5 O 16/23).
Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 Investmentsteuergesetz (InvStG) – Basiszins zum 2. Januar 2026
Das BMF gibt den Basiszins zum 2. Januar 2026 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2026 gemäß § 18 Investmentsteuergesetz erforderlich ist (Az.