Geht eine rechtsverbindliche und eine Frist auslösende Erklärung innerhalb der Geschäftszeiten – in diesem Fall unstreitig bis 17 Uhr – im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ein, ist von einer Kenntnisnahme auszugehen und die Frist beginnt zu laufen. Auf eine spätere tatsächliche Kenntnisnahme kommt es dann nicht mehr an, so das OLG Hamm (Az. 22 U 29/23). Das berichtet die BRAK.
Steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährtenunentgeltlichen oder verbilligten Flüge
Das FinMin Baden-Württemberg veröffentlicht die Grundsätze für die Bewertung der zum Arbeitslohn gehörenden Vorteile aus unentgeltlich oder verbilligt gewährten Flügen (Az. FM3-S 2334-5/29).