Geht eine rechtsverbindliche und eine Frist auslösende Erklärung innerhalb der Geschäftszeiten – in diesem Fall unstreitig bis 17 Uhr – im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ein, ist von einer Kenntnisnahme auszugehen und die Frist beginnt zu laufen. Auf eine spätere tatsächliche Kenntnisnahme kommt es dann nicht mehr an, so das OLG Hamm (Az. 22 U 29/23). Das berichtet die BRAK.
BFH: Formeller Buchführungsmangel bei fehlendem Ausweis von Stornobuchungen – Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden
Der BFH hatte sich mit der Schätzungsbefugnis gemäß § 162 Abs. 1 und Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO auseinanderzusetzen (Az. X R 23/21