Geht eine rechtsverbindliche und eine Frist auslösende Erklärung innerhalb der Geschäftszeiten – in diesem Fall unstreitig bis 17 Uhr – im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ein, ist von einer Kenntnisnahme auszugehen und die Frist beginnt zu laufen. Auf eine spätere tatsächliche Kenntnisnahme kommt es dann nicht mehr an, so das OLG Hamm (Az. 22 U 29/23). Das berichtet die BRAK.
Digitalisierung und Bürokratieabbau modernisieren die Arbeitsverwaltung
Das Bundeskabinett hat am 15.07.2026 das „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ beschlossen. Mit diesem Gesetz werden Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und