Der VGH Baden-Württemberg hat einem Antragsteller aus dem Rhein-Neckar-Raum auf seine Beschwerde die vorläufige Teilnahme am Unterricht der 5. Klasse eines privaten staatlich anerkannten Gymnasiums im Schuljahr 2025/2026 gestattet (Az. 9 S 1573/25).
Bericht über die Sitzung am 28. November 2025
Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025.