Beim „Keyword-Advertising“ buchen Werbende sog. Keywords bei einem Suchmaschinenbetreiber, bei deren Eingabe die von ihnen erworbenen Werbeanzeigen in der Ergebnisliste angezeigt werden. Nutzt der Werbende für seine Anzeige dabei eine Marke oder eine kennzeichenrechtlich geschützte Bezeichnung Dritter als Keyword, stellt sich oft die Frage, ob darin eine Verletzung der Marke oder des Unternehmenskennzeichens liegt. Dazu entschied das OLG Braunschweig (Az. 2 U 1/22).
Betagter Anwalt klagt in eigener Sache: Trotzdem beA-Pflicht
Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein nur noch in geringem Umfang beratend tätiger 71-jähriger Rechtsanwalt auch bei einer Klage in eigener Sache zur Nutzung