Zulässigkeit einer Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung, wonach „nicht versichert Schäden durch Pandemien“ sind

Der BGH hat entschieden, dass eine Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung, wonach Schäden durch Pandemien nicht versichert sind, nicht nach § 307 Abs. 1 BGB wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot oder das Verbot einer unangemessenen Benachteiligung unwirksam ist (Az. IV ZR 109/24).

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