Der BGH hat auf Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren über die Voraussetzungen entschieden, unter denen die Wohnungseigentümer für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum eine von der bisherigen Kostenverteilung abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer beschließen können (Az. V ZR 81/23 und V ZR 87/23).
Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal
Für einen modernen, schlanken und handlungsfähigen Staat müssen bürokratische Hürden verschwinden. Wo diese Hindernisse lauern, kann über das neue Portal „EinfachMachen“ gemeldet werden – um