Zum Anspruch auf Kaufpreisminderung wegen nach Übergabe entdeckten Lackschäden

Das LG Köln entschied, dass dem Käufer ein Anspruch auf Kaufpreisminderung zustehen kann, auch wenn er trotz unterzeichneter „Abnahme-Erklärung“ erst nach Übergabe entdeckte Lackschäden am Fahrzeug nachträglich geltend macht (Az. 36 O 311/20).

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