Der BGH entschied, dass ein Wohnungseigentümer im Fall eines sog. steckengebliebenen Baus zwar einen Anspruch auf erstmalige plangerechte Errichtung des Gemeinschaftseigentums gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat; der Anspruch aber ausscheidet, wenn die erstmalige Errichtung des gemeinschaftlichen Eigentums den übrigen Wohnungseigentümern nicht zuzumuten ist (Az. V ZR 243/23).
BGH: Auch europäische Anwälte müssen beA nutzen
Der BGH hat eine umstrittene Rechtsfrage geklärt: Auch dienstleistende europäische Rechtsanwältinnen und -anwälte müssen das beA in Deutschland nutzen (Az. IX ZB 1/24). Hierauf weist