Aufgrund des EuGH-Urteils C-45/20 und C-46/20 sowie der BFH-Urteile XI R 28/21 (XI R 3/19) und XI R 29/21 (XI R 7/19) sowie V R 4/20 ändert sich die Anwendung der Rechtsprechung, das BMF ändert zudem den UStAE in Abschnitt 15.2c (Az. III C 2 – S-7300 / 19 / 10002 :001).
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.