Zur Beweislast bei Unfall nach Spurwechsel

Wer die Spur wechselt und mit einem anderen Fahrzeug kollidiert, gilt regelmäßig als Unfallverursacher und muss haften, es sei denn, ihm gelingt der Beweis eines anderen Unfallhergangs. Dazu entschied das LG Lübeck in einem aktuellen Fall (Az. 10 O 171/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Bedeutsame Änderungen im Energierecht

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat für ein Gesetzespaket zum Energierecht gestimmt. Darin werden neben einer stärkeren Integration von Photovoltaik in den Strommarkt