Wer die Spur wechselt und mit einem anderen Fahrzeug kollidiert, gilt regelmäßig als Unfallverursacher und muss haften, es sei denn, ihm gelingt der Beweis eines anderen Unfallhergangs. Dazu entschied das LG Lübeck in einem aktuellen Fall (Az. 10 O 171/22).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: