Das LG Berlin II hat einer Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Mitte teilweise stattgegeben. Die Vorinstanz hatte eine von der Vermieterin erhobene Räumungsklage mit der Begründung abgewiesen, die von der Vermieterin ausgesprochene Eigenbedarfskündigung sei formunwirksam (Az. 67 S 264/22).
Vermieter kann Verteilungsschlüssel bei Betriebskosten nicht ohne ausreichenden Grund ändern
Das AG Hanau hat entschieden, dass ein Vermieter den in dem Mietvertrag vereinbarten Verteilungsschlüssel hinsichtlich der Betriebskosten nicht ohne Weiteres, sondern ausnahmsweise nur dann ändern