Zur Haftung bei Unfall mit E-Bike an Baustelle

Im Streit um Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Sturzes mit einem E-Bike an einer Baustelle wies das AG München die Klage gegen eine Baufirma und deren Haftpflichtversicherung ab (Az. 159 C 1797/22).

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