Wenn unklar ist, was andere Verkehrsteilnehmer vorhaben, muss man abwarten. Wer dennoch drauflos fährt, riskiert einen Unfall und ist für Schäden mitverantwortlich. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 13/23).
Kein versorgungsrechtlicher Nachteil durch die schulferienbedingte Lücke zwischen Vorbereitungsdienst und Beamtenverhältnis auf Probe
Eine durch die Einstellungspraxis des Dienstherrn bedingte Lücke zwischen Referendariat und Übernahme in den Schuldienst zum Schuljahresbeginn darf sich versorgungsrechtlich nicht zu Lasten der betroffenen