Wenn unklar ist, was andere Verkehrsteilnehmer vorhaben, muss man abwarten. Wer dennoch drauflos fährt, riskiert einen Unfall und ist für Schäden mitverantwortlich. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 13/23).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: