Die Rückausnahme des § 8d Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KStG, die zu einer Anwendbarkeit der Regelungen zum schädlichen Beteiligungserwerb führt, ist für gewerbesteuerliche Zwecke dahin einschränkend auszulegen, dass sie bei einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft nicht zum Tragen kommt. So das FG Düsseldorf (Az. 9 K 382/23 G,F).
Familie zu Recht zur Schulanmeldung aufgefordert
Die Schulaufsichtsbehörde hat den Eltern einer Familie aus dem Kreis Borken zu Recht aufgegeben, ihre Kinder an einer Schule anzumelden, an der sie ihre Schulpflicht