Das LG Stralsund hat entschieden, dass ein Tierpark nicht für einen durch ein Tier (hier: eine Ziege) verursachten Schaden im Streichelgehege haftet, wenn dieser alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat (Az. 2 O 77/25).
Verschulden des zweiten Anwalts unterbricht nicht Haftung des ersten
Das OLG München hat in einem Anwaltshaftungsprozess klargestellt, dass der erste Anwalt in einem Regressverfahren weiterhin haftbar bleibt, auch wenn zusätzlich ein weiteres Verschulden des