Das LG Stralsund hat entschieden, dass ein Tierpark nicht für einen durch ein Tier (hier: eine Ziege) verursachten Schaden im Streichelgehege haftet, wenn dieser alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat (Az. 2 O 77/25).
Abriss einer „Schrottimmobilie“ zu Recht angeordnet
Die Stadt Gelsenkirchen durfte den Abriss einer sog. Schrottimmobilie gegenüber der Eigentümerin anordnen. Dies hat das VG Gelsenkirchen entschieden (Az. 6 K 4422/23).