Es besteht kein Schadensersatzanspruch nach Unterbringung und Fixierung im richterlichen Eildienst ohne Beteiligung eines Verfahrenspflegers. Das Gericht darf die Entscheidungen des Richters im Bereitschaftsdienst nur eingeschränkt überprüfen. So entschied das LG Lübeck (Az. 5 O 219/22).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: