Zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Handels mit Non-Fungible Token (NFT)

Das FG Niedersachsen hatte sich bei seiner Entscheidung mit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Handels mit nicht-fungiblen Kryptowerten (sog. Non-Fungible Token, NFT) auseinanderzusetzen (Az. 5 K 26/24).

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