Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Spielmann kann im Fall des Online-Kaufs eines Flugtickets der Wohnsitz des Fluggastes nicht für das Gericht des Ortes bestimmend sein, an dem sich eine Geschäftsstelle des Luftfrachtführers befindet, durch die der Vertrag geschlossen worden ist (Rs. C-876/24).
Rückzahlung von Arbeitslosengeld nur bei grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers
Das SG Landshut entschied, dass eine Rückforderung überzahlten Arbeitslosengeldes mangels grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers unzulässig ist. Die Voraussetzungen für die Rücknahme- und Erstattungsentscheidung gemäß §