Zuständigkeitsstreitwerte: Anwaltliche Vertretung darf nicht auf Kostenfaktor reduziert werden

Der Streitwert, bis zu dem die Amtsgerichte in Zivilsachen zuständig sind, soll von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben werden. Dass dies vor allem mit dem Einsparen von Anwaltskosten begründet wird, missachtet nach Ansicht der BRAK die Rolle der Anwaltschaft für den Zugang zum Recht.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

ZEW-Index verschlechtert sich weiter

Nach dem starken Einbruch der Erwartungen im März trüben sich diese lt. ZEW im April weiterhin ein. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage erfährt ebenfalls