Auch wenn sich im vorgerichtlichen Abmahnverfahren der Anwalt des Abgemahnten als zustellungsbevollmächtigt anzeigt, so gilt dies laut OLG Nürnberg nicht für ein anschließendes gerichtliches Verfahren (hier: im einstweiligen Rechtsschutz). Somit sei die anschließende einstweilige Verfügung immer noch an die Partei und nicht den Rechtsvertreter zuzustellen (Az. 3 HK O 72/23). Auf dieses Urteil macht die BRAK aktuell aufmerksam.
Bundesbeamte haben Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub unmittelbar aus EU-Recht
Bundesbeamten steht unmittelbar aus dem EU-Recht ein Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt ihres Kindes zu. Dies hat das VG Köln entschieden