Auch wenn sich im vorgerichtlichen Abmahnverfahren der Anwalt des Abgemahnten als zustellungsbevollmächtigt anzeigt, so gilt dies laut OLG Nürnberg nicht für ein anschließendes gerichtliches Verfahren (hier: im einstweiligen Rechtsschutz). Somit sei die anschließende einstweilige Verfügung immer noch an die Partei und nicht den Rechtsvertreter zuzustellen (Az. 3 HK O 72/23). Auf dieses Urteil macht die BRAK aktuell aufmerksam.
Exporte im Mai 2025: -1,4 % zum April 2025
Im Mai 2025 sind die deutschen Exporte gegenüber April 2025 kalender- und saisonbereinigt um 1,4 % und die Importe um 3,8 % gesunken. Im Vergleich