Vorrang der Arzneimittelsicherheit auch bei regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Anspruch auf Arzneimittel, die auf Grundlage einer negativen Bewertung durch die für Arzneimittelsicherheit zuständige Behörde für die betreffende Indikation keine Zulassung erhalten haben. Dies gilt auch für den Einsatz bei regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheiten. So das BSG (Az. B 1 KR 35/21 R).

Preiswelle ebbt ab

Die Preiswelle wird in den kommenden Monaten langsam abebben. Die ifo Preiserwartungen sanken im Juni auf 16,3 Punkte, von 19,1 im Mai.

Notifikation gem. § 9 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2 PStTG bezüglich der Angabe zur Kennung des Finanzkontos

Das BMF gibt den zuständigen Behörden aller anderen Mitgliedstaaten der EU gemäß § 9 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2 des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes bekannt, dass die zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland die Kennung des Finanzkontos im Zusammenhang mit dem verpflichtenden automatischen Austausch der von Plattformbetreibern gemeldeten Informationen nach Artikel 8ac der Richtlinie EU/2011/16 (Amtshilferichtlinie) nicht zu […]