Berufsausübungsgesellschaften: Doppelmitgliedschaften von Organmitgliedern sollen künftig entfallen
Der Bundestag hat Anfang Juli das Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Kammerversammlungen beschlossen. Darin findet sich nunmehr lt. BRAK auch eine Regelung, die doppelte Kammermitgliedschaften von Personen vermeidet, die Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorganmitglied einer anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft sind und nach dem geltenden Recht deshalb Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sein müssen.
Elektronischer Rechtsverkehr: Formerleichterungen in Kraft getreten
Seit dem 17.07.2024 können Anwälte u. a. schriftformbedürftige Erklärungen auch gescannt bei Gericht einreichen. Weitere Formerleichterungen gelten lt. BRAK ferner für das Insolvenz- und Restrukturierungsrecht.