Bilanz der Steuerverwaltung Baden-Württemberg 2023
2023 erzielte die Steuerverwaltung Baden-Württembergs große Erfolge: Über 4,5 Millionen bearbeitete Einkommensteuerfälle und 36 Millionen Euro Mehreinnahmen durch Steuerbetrugsbekämpfung. Die Bearbeitungszeiten der Einkommensteuerbescheide wurden um zwei Wochen verkürzt, und die Grundsteuerreform ist im Zeitplan.
Diskussionsentwurf des BMF – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und weiterer Maßnahmen (MinStGAnpG)
Das BMF hat am 20.08.2024 die Anhörung zum Diskussionsentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz eingeleitet. Stellungnahmen können bis zum 06.09.2024 abgegeben werden. Der Diskussionsentwurf sieht im Wesentlichen Konkretisierungen bei der Anwendung des CbCR-Safe-Harbours vor.
Neue Regeln beim Vorsteuerabzug ab 2026 geplant: Achtung bei Ist-Versteuerern
Die Bundesregierung plant, den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus bestimmten Rechnungen zu verschieben. Davon betroffen: Rechnungen von Unternehmen, die ihre Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnen. Auf Anregung des DStV prüft das BMF nun eine Nichtbeanstandungsregelung zum Schutz des Rechnungsempfängers. Auch hierzu gibt der DStV Hinweise für eine praxisfreundliche Ausgestaltung.
Keine Wolfshinweisschilder durch Jagdpächter im Naturschutzgebiet
Ein Jagdpächter darf im Naturschutzgebiet „Oberes Wiedtal“ keine Wolfshinweisschilder aufstellen. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az. 1 B 10738/24)
Mangel an Fachkräften hat leicht abgenommen
Der Fachkräftemangel hat aus Sicht der Unternehmen lt. ifo Institut etwas abgenommen. 33,8 Prozent der Firmen bekommen zu wenig qualifizierte Arbeitskräfte, nach 34,9 Prozent im April.
Grillrestaurants Innenstadt Mannheim: Beschwerden der Stadt bezüglich Anordnung zur Verminderung von Rauch- und Geruchsimmissionen erfolgreich
Der VGH Baden-Württemberg hat auf die Beschwerden der Stadt Mannheim, den jeweiligen Antrag dreier Grillrestaurantbetreiberinnen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die jeweilige Anordnung zur Verminderung ihrer Rauch- und Geruchsemissionen wiederherzustellen, abgelehnt (Az. 10 S 232/24 u. a.).
Nur gut ein Viertel findet aktuelle CO2-Bepreisung akzeptabel – bessere Information und Kompensation nötig
Nur eine Minderheit der Menschen in Deutschland findet die CO2-Bepreisung in den Bereichen Verkehr und Wärme in der aktuellen Form akzeptabel. Dagegen lehnt eine Mehrheit die CO2-Bepreisung dezidiert als für sich „eher inakzeptabel“ (21 Prozent) oder „sehr inakzeptabel“ (32 Prozent) ab. Das ergibt eine neue IMK-Studie der Hans-Böckler-Stiftung