Bayern zentralisiert die Veranlagung der Mindeststeuer

Das Mindeststeuergesetz findet seit Anfang 2024 in Deutschland Anwendung. Die betroffenen Unternehmen sind danach verpflichtet, bis 30. Juni 2026 eine Mindeststeuer-Anmeldung bei dem für sie örtlich bzw. zentral zuständigen Finanzamt einzureichen. Hierauf macht das BayLfSt aufmerksam.

Überlassungshöchstdauer – Betriebsübergang auf Entleiherseite

Das BAG hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, um zu klären, wie die in § 1 Abs. 1b Satz 1 AÜG geregelte Überlassungshöchstdauer unionsrechtskonform zu berechnen ist, wenn auf Entleiherseite ein Betriebsübergang stattgefunden hat (Az. 9 AZR 264/23).

Achtung – Gefälschte Steuerbescheide im Umlauf

Aktuell werden in Sachsen gefälschte Einkommensteuerbescheide im Namen der sächsischen Finanzämter in Papierform von unbekannten Absendern verschickt. Hierauf macht das Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen aufmerksam.