BFH: Keine erweiterte Kürzung im Organkreis beim sog. Weitervermietungsmodell

Der BFH hatte zu klären, ob die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG, der zufolge Geschäftsbeziehungen innerhalb eines Organkreises nicht zu gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen führen, in Fällen der sog. Weitervermietung im Hinblick auf die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht anzuwenden ist (Az. III R 41/22).

BFH: Steuerermäßigung für die Erneuerung einer Heizungsanlage

Der BFH hat entschieden, dass die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie z. B. den Einbau eines modernen Heizkessels, erst dann gewährt werden kann, wenn die Montage vorgenommen und auch der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Installationsunternehmens bezahlt wurde (Az. IX R 31/23).