Auf Grund des Aufgrund der Änderungen bei der Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) hat das BMF am 10.10.2024 den Entwurf eines überarbeiteten BMF-Schreibens veröffentlicht.
Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ)
Mit dem BMF-Schreiben wird das Muster zum Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ) neu bekannt gegeben (Az.