Merkblatt zur Transaktionsmatrix § 90 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Abgabenordnung (AO)
Das BMF hat das Merkblatt zur Transaktionsmatrix i. S. d. § 90 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO veröffentlicht (Az. IV B 3 – S 0225/00019/004/009).
Ein Anwalt im Ruhestand braucht das beA
Er sei schon im Ruhestand und für Mandanten nicht erreichbar – diese Begründung reicht laut AGH NRW nicht, um sich der beA-Pflicht zu entziehen (Az. 1 AGH 43/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.