Das OLG Oldenburg hat in einem Arzthaftungsfall einem frühgeborenen Kind ein Schmerzensgeld von 130.000 Euro sowie Schadensersatzansprüche für materielle Schäden zugesprochen (Az. 5 U 45/22).
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.